Allgemeine Geschäftsbedingungen

Visplays
Inhaber Gunnar Meyne
Bergstraße 1
D-29439 Lüchow

- nachfolgend Anbieter –

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter www.visplays.de erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Geschäftsbedingungen enthalten die hierfür ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.
(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 2 Werktagen annehmen.

§ 3 Leistungen
(1) Die Einzelheiten der vom Anbieter für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der dem Angebot zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung des Anbieters.
(2) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
(3) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar ist.
(4) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen bzw. deren rechtliche Prüfung nicht geschuldet.

§ 4 Entwicklung
(1) Der Anbieter entwickelt zunächst eine Leistungsbeschreibung für die beauftragte Leistung. Hier wird zudem vereinbart, wie viele Konzeptvorschläge durch den Anbieter geschuldet sind.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Kunde den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Anbieter per E-Mail, Fax oder schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Konzeptvorschlags, so kann der Anbieter nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung fortfahren.
(3) Wurde keine Anzahl von Konzeptvorschlägen vereinbart und lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge des Anbieters in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase ggf. anteilig vereinbarte Vergütung zu verlangen.
(4) Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

§ 5 Mitwirkungsleistungen
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
(2) Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen des Anbieters.
(3) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(4) Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 6 Freigabe
(1) Nach Aufforderung des Anbieters ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
(2) Der Anbieter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, die Kundeninhalte – hier insbesondere Texte – auf deren Richtigkeit zu prüfen.
(3) Eine Haftung des Anbieters für die Richtigkeit der Inhalte nach Freigabe durch den Kunden ist ausgeschlossen. Änderungswünsche nach Freigabe durch den Kunden stellen eine Leistungsänderung dar.

§ 7 Leistungsänderungen
(1) Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Anbieter schriftlich mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Anbieters zu vergüten.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird der Anbieter entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(3) Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(4) Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

§ 8 Termine
(1) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
(2) Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

§ 9 Inhalte des Kunden
(1) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Der Anbieter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, die Kundeninhalte – hier insbesondere Texte – auf Richtigkeit zu prüfen.
(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße, insbesondere aus den Bereichen Urheber- Marken- oder Wettbewerbsrecht, zu prüfen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden überlassenen bzw. unzulässigen oder unvollständigen Inhalte entstehen.

§ 10 Zahlung, Verzug
(1) Alle Preise des Anbieters verstehen sich ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Bei Sonderanfertigung nach Zeichnung oder Muster gelten die vereinbarten Preise jeweils für Produktion und Lieferung in einer Menge.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist möglich per Überweisung/Vorauskasse, per Nachnahme, per Einzugsermächtigung, per Kreditkarte sowie über den Dienst von paypal. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Der Anbieter ist berechtigt, für Teillieferungen Teilrechnungen zu erstellen.
(3) Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Besteller den Ausgleich der Rechnung nicht innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum vorgenommen hat. Der Besteller befindet sich somit bei Nichtzahlung automatisch ab dem 21. Tag nach Rechnungsdatum im Zahlungsverzug.
(4) Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig ist.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum des Anbieters.

§ 12 Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
(1) Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt der Versand auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
(3) Die Warenabholung ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich. Der Besteller erhält eine Benachrichtigung, sobald der Artikel abholbereit ist.

§ 13 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.
(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Anbieter zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Besteller alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
(4) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller vom Anbieter überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

§ 14 Recht des Bestellers bei Mängeln, Untersuchungspflicht
(1) Rechte des Bestellers bei Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und dem Anbieter Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Übergabe schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei jeder Mängelrüge steht dem Anbieter das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller dem Anbieter die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Anbieter kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an den Anbieter auf dessen Kosten zurücksendet. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er dem Anbieter zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Fahrt- oder Versandkosten) verpflichtet.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder ersatzweise Lieferung des mangelhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes ("Nacherfüllung") zu beseitigen. Vom Anbieter ersetzte Teile sind dem Anbieter zurück zu gewähren.
(3) Der Besteller wird dem Anbieter die für die Nacherfüllung notwendige und angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn der Anbieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an dem Anbieter den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Anbieter den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(4) Rechte des Bestellers bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Besteller verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen, unsachgemäße Lagerung oder durch natürliche Abnutzung, sofern die Mängel nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(5) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat der Anbieter sie nach § 439 Abs. 3 BGB (z.B. wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür) verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadenersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
(6) Die Verjährungsfrist für die Rechte des Bestellers wegen Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Besteller. Für Schadenersatzansprüche des Bestellers sowie für seine Rechte bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 15 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Im letztgenannten Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 16 Produkthaftung
Veräußert der Besteller die Liefergegenstände, so stellt er den Anbieter im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
(2) Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Lüchow. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Quelle: eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

 
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